Leistungen


Fachgebiet Familienrecht

Das Familienrecht ist ein anspruchsvolles Spezialgebiet und die Vielzahl von detaillierten Gesetzen und vor allen Dingen eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen, können nur von einem Fachmann bearbeitet werden. Vor allem gibt es viele Inhalte Im Familienrecht die in keinem Gesetzbuch stehen, die aber für die familiengerichtlichen Verfahren wichtig und auch bindend sind.

Durch jahrelange Berufserfahrung und die umfangreiche Fortbildung zum Fachanwalt für Familienrecht kann ich die Gesetze und Rechtsprechung überblicken und kompetent bearbeiten. Diese entsprechenden Kenntnisse sind zwingend notwendig, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die jeweilige Position der betroffenen Eheleute optimieren zu können. Ob Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgang oder andere Bereiche des Familienrecht, ich suchen im jeweiligen Fall immer die entsprechende Lösung für Sie.


Oftmals muss der Fachanwalt bei familiären Konflikten berücksichtigen dass die Auseinandersetzung nicht nur eine rein sachliche und gesetzliche Komponente hat, vielmehr muss ich auch als Fachanwalt in Familienangelegenheiten die emotionale Seite betrachten und berücksichtigen. Gerade die Konflikte im Zusammenhang mit den Kindern lassen sich oft nicht durch die Inhalte der Gesetze lösen, daher ist ein psychologisches Einfühlungsvermögen dass ich mit in meine Tätigkeit einfließen lasse wichtig.

 

Als Rechtsanwalt bilde ich mit fortwährend weiter und kann Ihnen als ausgewiesener Spezialist mit meinem qualifizierten Wissen und meiner umfangreichen Kompetenz zur Verfügung stehen.


Ich übernehme die Bundesweite Vertretung und Prozessführung an allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten.



Ihre Kanzlei in Groß-Gerau, Odenwaldstraße 1